§1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit der Kunde bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste.

(2) Entgegenstehende, von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Führen wir in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen des Kunden die uns obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkennen wir damit auch solche Bedingungen des Kunden nicht an, denen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.

(3) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, nicht gegenüber Verbrauchern.

§2 Angebot, Vertragsschluss, Informationen

(1) Die Darstellung des Angebotes auf der Webseite ist nur eine Einladung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Sie enthalten nur eine generelle Darstellung möglicher Leistungsinhalte und sind für Verträge nicht verbindlich.

(2) Der Vertragsinhalt ergibt sich aus unserem Angebot. Hier finden sich die einzelnen Leistungen aufgeführt, gegebenenfalls auch durch Verweis auf ein Lastenheft. Nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil.

(3) Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen über die Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung.

§3 Vertragsinhalt, Leistungen

(1) Wir erstellen die Vertragsleistungen für den Kunden kompatibel zu dem Betriebssystem, das bei der Bestellung angegeben war. Aufgrund der Vielfalt der unterschiedlichen Betriebssysteme ist eine weitergehende Funktionalität nicht gewährleistet und vertragsgegenständlich.

(2) Wir erstellen die Vertragsleistungen für den Kunden kompatibel zu den jeweils aktuellen Versionen der wesentlichen Browser: Chrome, Firefox, Safari. Aufgrund der Vielfalt der unterschiedlichen Darstellungen in den verschiedenen Browsern und Systemen ist eine genaue Übereinstimmung der Darstellung und Funktionstüchtigkeit nur mit unvertretbarem Aufwand zu gewährleisten. Soweit sich daraus keine wesentliche Verschlechterung der Funktionsfähigkeit der Website ergibt, ergibt sich aus solchen Abweichungen kein Mangel. Sofern der Kunde eine Optimierung wünscht, kann diese kostenpflichtig dazu gebucht werden.

(3) Sofern der Kunde eine Funktionsfähigkeit mit bestimmten Programmen, APIs, Schnittstellen oder spezifischer Hardware wünscht, kann diese kostenpflichtig dazu gebucht werden. Vertragsgegenständlich ist eine solche Kompatibilität nur, wenn sie sich eindeutig aus dem Auftrag ergibt.

(4) Soweit für das Projekt Beistellungen durch Open-Source Software, dritte Programme oder sonstige Leistungen Dritter erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten mit allen erforderlichen Rechten (einschließlich eines eventuellen Bearbeitungsrechts) in einer für das Projekt geeigneten Quantität und Qualität beizustellen. Das Gleiche gilt für die vom Kunden bereit zu stellende Hardware.

(5) Kosten für dritte Software-Produkte, die für die Realisierung des Projekts erforderlich sind, sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Funktionalitäten können nur im Rahmen der Voraussetzungen des dritten Software-Produkts gewährt werden.

(6) Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die von Dritten verschuldet sind (Hardware, Provider, externer Software- oder Plugin-Anbieter etc.) und die zu Mehrarbeit führen, ist der Kunde verpflichtet, den Mehraufwand nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.

(7) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Inhalte, die von Dritten stammen (insbesondere Programme, Fotos, Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen) urheberrechtlich geschützt sein können. Stellt der Kunde solche Materialien bei, muss der Kunde selbst sicher stellen, dass er dafür sämtliche erforderlichen Rechte, gegebenenfalls kostenpflichtig, erworben hat. Eine Recherche unsererseits wegen entgegenstehender Marken-, Urheber- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte ist nicht Gegenstand des Vertrages und kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden.

(8) Wir sind nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder diese durch sachkundige Dritte als Subunternehmer zu erbringen.

§4 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist.

(2) Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Wir sind weiter berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits an den Kunden ausgelieferte Projektteile zu verlangen und insoweit Teilrechnungen nach Projektfortschritt auszustellen.

(3) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen auch vereinbart sind. Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführungen, Dokumentationen, Schulungen, Support oder ähnliches sind nicht standardmäßig im Auftrag enthalten, sondern nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Die Zahlung des Kunden ist sofort fällig. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.

(5) Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Auftragnehmerin anerkannt sind oder das Aufrechnungsrecht auf Rechten des Kunden wegen nicht vollständiger oder mangelhafter Leistung aus dem selben Vertragsverhältnis beruht.

(6) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind wir wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden befugt.

§5 Leistungszeit

(1) Der Beginn einer eventuell angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages für uns bleibt vorbehalten.

(2)Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Subunternehmern eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die die Auftragnehmerin ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindert, die Leistung zu einem eventuell vereinbarten Termin oder innerhalb einer eventuell vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Leistungszeiten um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat oder fällt schon vorher das Interesse des Kunden an der Vertragserfüllung objektiv weg, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§6 Gefährdung der Leistung, Insolvenz

(1) Wird nach Abschluss des Vertrages für uns erkennbar, dass die (weitere) Erfüllung des Vertrages durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, die Erbringung von Vorleistungen aus diesem Vertrag zu verweigern, bis die entsprechende Gegenleistung von dem Kunden bewirkt oder Sicherheit für diese geleistet ist.

(2) Wir sind berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, wenn der Kunde trotz angemessener Nachfrist zur Erbringung der entsprechenden Gegenleistung Zug um Zug oder Leistung der Sicherheit nicht nachkommt.

(3) Ist der Kunde zahlungsunfähig oder überschuldet, wird über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens beantragt oder ein solches eröffnet, sind wir ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder fristlos zu kündigen.

(4) Kündigen wir oder treten wir nach Absatz 2 oder 3 zurück, können wir von dem Kunden Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz fordern.

§7 Mitwirkungspflichten des Kunden, Haftung

(1) Der Kunde stellt sicher, dass wir für die Dauer des Projektes zu üblichen Arbeitszeiten einen Ansprechpartner für alle projektrelevanten Fragen haben, der die Vollmacht hat, Zusatzleistungen im Rahmen des Projektes kostenpflichtig mit Wirkung für den Kunden zu beauftragen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche erforderlichen Informationen und Daten (z. B. Hard- und Softwareumgebung mit allen erforderlichen Parametern) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(3) Sind Hardware, Software, Daten, Schnittstellen und sonstige Beistellungen nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden, sind wir berechtigt, mit der Leistung nach § 4 Abs. 1 dieser Bedingungen nicht zu beginnen oder behelfsmäßig zu arbeiten. Das nachträgliche Anpassen an die verspätet gelieferten Beistellungen zählt als Änderung des Auftrages und ist zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten.?

(4) Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Hard- und Software sowie sonstige Beistellungen in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben. Der Kunde stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, insbesondere auch Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte im für die Realisierung des Projekts und die Arbeit der Auftragnehmerin erforderlichen Umfang. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf Immaterialgüter- und Urheberrecht kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand des Auftrages.

(5) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Hardware-, Server- und Software-Umgebung den erforderlichen technischen Mindestanforderungen für das Projekt mit den zu verwendenden Softwareumgebungen entspricht.

(6) Sofern der Kunde uns körperliche oder nicht körperliche Gegenstände, insbesondere Programme oder Medien, zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, ist der Kunde verpflichtet, die Auftragnehmerin auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Eine Haftung der Auftragnehmerin für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden noch verfügbar wären.

(8) Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die Leistung für den Kunden als Referenz benennen.

(9) Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich Vergütung, Details der Leistungsbeschreibung und der internen Kommunikation gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

§8 Verzug des Kunden, Annahmeverzug, Rücktritt

(1) Erbringt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Kunden. Wir können den erbrachten Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass wir projektbezogen arbeiten und nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Projekten gleichzeitig wahrnehmen. Kommt der Kunde mit seinen Beibringungs-, Mitwirkungs- oder Annahmepflichten in (Annahme-)Verzug, sind wir berechtigt, die Leistungszeit zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch ein Konflikt mit anderen, bereits terminierten Projekten von uns eintritt.

(3) Sollte eine durch den Kunden verursachte Verzögerung bei der Realisierung des Auftrages von mehr als drei Wochen entstehen, ist der Kunde verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen von uns zu zahlen und die bei Wiederaufnahme des Projektes erforderliche zusätzliche Zeit zur Einarbeitung auf Seiten von uns nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zusätzlich zu vergüten.

(4) Kommt der Kunde auch nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere aus § 7 nicht nach, können wir von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern. Diese umfasst insbesondere die bereits verdiente Vergütung und den entgangenen Gewinn (oder den nicht verdienten Gemeinkostenbeitrag) abzüglich ersparter Aufwendungen von uns.

(5) Kündigt der Kunde den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu zahlen, was wir an Aufwendungen erspart und durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder böswillig zu erwerben unterlassen haben. Aufgrund der projektbezogenen Terminierung durch uns kann ein anderweitiger Erwerb möglicherweise nicht kurzfristig realisiert werden. Alternativ steht uns ein Anspruch von 5 % des Teils der Vergütung zu, der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfällt.

§9 Projekt, Abnahme

(1) Das Projekt wird in Projektphasen hergestellt. Nach jeder Projektphase wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert werden, nach Abnahme durch den Kunden beginnt die nächste Projektphase.

(2) Wir werden jedes (Teil-)Gewerk dem Kunden liefern oder vorführen und ihn nach jeder damit abgeschlossenen Projektphase mit einer Frist von einer Woche auffordern (bei eiligen Aufträgen können kürzere Fristen gewählt werden), das Teilgewerk oder das Gesamtwerk abzunehmen. Äußert der Kunde keine Änderungswünsche oder Vorbehalte innerhalb dieser Frist, gilt das Teilgewerk (Gesamtwerk) als abgenommen, sofern es abnahmefähig war, also keine wesentlichen Mängel an der Teil- oder Gesamtleistung vorlagen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb der Frist von einer Woche nach Zugang der Abnahmeaufforderung die Abnahme vorzunehmen, soweit das Werk abnahmereif ist oder Vorbehalte mitzuteilen. Kommt der Kunde mit dieser Verpflichtung in Verzug, gelten die Regelungen dieses Vertrages zu den Mitwirkungspflichten und dem Annahmeverzug des Kunden entsprechend.

(4) Erklärt der Kunde die Abnahme nicht zeitgerecht, werden wir den Kunden nochmals eine Frist zur Abnahme setzen. Wir weisen darauf hin, dass es einer Abnahme gleich steht und die Vergütung fällig wird, wenn der Kunde nicht innerhalb der Frist die Abnahme erklärt oder ohne Angabe von Mängeln verweigert. Diesen Hinweis werden wir auch noch mal bei der Fristsetzung erteilen.

§10 Nutzungsrechte

(1) Nach Abnahme und vollständiger Zahlung erwirbt der Kunde an unserer Leistung das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht. Für Teilwerke, die vor der Abnahme erstellt wurden, bleiben sämtliche Rechte bei uns, wir sind nicht verpflichtet, Entwürfe, die auf dem Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben.

(2) Soweit Werke verwendet werden, welche unter einer CC-Lizenz oder einer Open-Source-Lizenz verwendet werden, gelten diese Lizenzbestimmungen. Insofern stellen wir abweichend von der im Projektauftrag oder in den AGB geregelten Rechteeinräumung nur die Voraussetzungen dafür her, dass der Kunde die Nutzungsrechte im Umfang der jeweils einschlägigen Open-Source-Lizenzbedingungen vom Urheber/Entwickler der Open-Source-Komponente erwerben kann. Eine Einräumung von Nutzungsrechten von uns an den Kunden findet in diesem Fall nicht statt.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Weitergabe – auch innerhalb eines Konzerns – von Open-Source-Komponenten die Pflicht auslöst, die Lizenzbedingungen der jeweils einschlägigen Open-Source-Komponente einzuhalten. Dies kann die Mitlieferung von Lizenztexten, Copyright- und Änderungsvermerken sowie ggf. auch die Bereitstellung von Sourcecodes beinhalten, sofern die Lizenzbedingungen der betroffenen Open-Source-Komponente dies vorsehen.

(3) Die Übergabe des Source Codes ist nur Vertragsgegenstand, soweit das explizit vereinbart ist.

(4) Der Kunde wird uns als Urheber nennen und den Urheberhinweis soweit möglich mit einem Link zu unserer Webseite versehen.

§11 Mängelrechte, Verjährung

(1) Werden durch den Kunden Veränderungen an der Leistung vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung der Auftragnehmerin, dass erst eine solche Veränderung den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

(2) Werbeangaben Dritter, insbesondere von Herstellern der von uns für die Leistungserbringung verwendeten Software, sind für uns nicht verbindlich.

(3) Soweit der Kunde Kaufmann ist, verjähren die Rechte des Kunden wegen Mängeln der Leistung in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung. Dies gilt auch für die Rechte des Kunden auf Schadensersatz oder Schadensersatz statt der Leistung, auch wegen sämtlicher Schäden an anderen Rechtsgütern des Kunden, die durch den Mangel entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder wir haben den Mangel aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.

§12 Vertragsunterlagen, Pfandrecht

(1) An Skizzen, Programmteilen, Entwürfen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind nicht Gegenstand des Vertrages, der Kunde kann sie nicht herausverlangen.

(2) Für die Ansprüche von uns gegen den Kunden aus diesem Vertrag stellt der Kunde ein vertragliches Pfandrecht an den von dem Kunden an uns zur Bearbeitung gegebenen Software und sonstigen urheber- und immaterialgüterrechtlich geschützten Gegenständen und Rechten. Dieses vertragliche Pfandrecht sichert auch unsere sonstigen Forderungen gegen den Kunden, die nicht direkt aus dem Auftrag stammen, ab.

(3) Der Kunde ist verpflichtet uns seine jeweils aktuelle Anschrift zu übermitteln, soweit und so lange das Pfandrecht besteht. Ansonsten kann der Kunde keine Rechte daraus herleiten, wenn wir die Sache oder das Recht für den Fall des – berechtigten – Pfandverkaufes veräußert und die Pfandverkaufsandrohung nur an die letzte, uns bekannte Anschrift, gesendet hat, sofern eine neue Anschrift für uns nicht durch Einwohnermeldeauskunft ohne weiteres ermittelbar war.

§13 Mediation

(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.

(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten – bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz der Auftragnehmerin zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.

(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.

(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.

§14 Datenschutz, Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1) Wir erheben Bestandsdaten (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelte Daten des Kunden, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind) soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen uns und dem Kunden erforderlich sind.
Eine Weitergabe der Kundendaten kann entweder

  • für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich und dann nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO erlaubt sein oder
  • auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer effektiven Leistungsgestaltung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erlaubt sein,
  • von einer Einwilligung des Kunden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gedeckt sein oder
  • notwendig werden, wenn wir gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO von einem Staat oder einer Behörde rechtmäßig auf Herausgabe Ihrer Daten in Anspruch genommen werden.
    Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner, wie z.B. Subunternehmen, Hoster und sonstige Dritte. Soweit erforderlich, haben wir mit den Dritten Verträge geschlossen, die eine Verarbeitung der Daten in unserem Auftrag vorsehen. Soweit Daten außerhalb der EU weitergegeben werden, ist für eine Gleichwertigkeit des Datenschutzes gesorgt, bei einer Weitergabe in die USA erfolgt diese nur an Unternehmen, die bei privacy shield registriert sind. In den Fällen der Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten auf das erforderliche Minimum.
    (2) Der Kunde kann von uns jederzeit kostenfrei Auskunft über die von dem Programmierer über den Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Hierbei wird zur Verhinderung von Missbrauch eine Identifikation des Kunden erforderlich.
    Der Kunde kann von uns jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch ihre Löschung. Wir werden die personenbezogenen Daten des Kunden dann unverzüglich berichtigen, sperren oder gar löschen, sofern dem nicht gesetzliche Gründe entgegenstehen.
    Der Kunde kann von uns die Übertragung der zu seiner Person gespeicherten Daten in maschinenlesbarer Form verlangen.
    Soweit sich der Kunde durch unsere Datenverarbeitung in seinen Rechten verletzt fühlt, kann er bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (hier findet sich eine Liste der Behörden) eine Beschwerde einreichen.
    Der Kunde hat ferner das Recht, seine Einwilligung in die Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft formlos zu widerrufen, z.B. durch E-Mail an uns, hierdurch wird die Rechtmäßigkeit der bisherigen Datenverarbeitung nicht berührt. Im Falle einer entsprechenden Mitteilung werden die zu der Person des Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, die betreffenden Daten werden im Rahmen des geschlossenen Vertragsverhältnisses noch benötigt oder gesetzliche Regelungen stehen einer Löschung entgegen. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung eine Sperrung der betreffenden personenbezogenen Daten.
    (3) Die Daten des Kunden bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung durch uns oder aus unseren sonstigen berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder wir gesetzlich gehalten sind, die Daten des Kunden noch aufzubewahren (zB im Rahmen steuerlicher Aufbewahrungsfristen, die grundsätzlich 6 oder gar 10 Jahre betragen).

(4) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

(5) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nicht ein Anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.