verlängertes Rückgaberecht zu Weihnachten

Mehr Umsatz in der Weihnachtszeit: verlängertes Rückgaberecht Weihnachten ist nicht nur die besinnlichste Zeit des Jahres, sondern für den Einzelhandel auch die umsatzstärkste Periode des gesamten Jahres. Allerlei Weihnachtsgeschenke treiben die Umsätze in die Höhe und machen in vielen Branchen sogar 25 Prozent des Jahresumsatzes aus(1). Folglich lohnt es sich für Unternehmen, ganz besonders im…