Mehr Umsatz in der Weihnachtszeit: verlängertes Rückgaberecht
Weihnachten ist nicht nur die besinnlichste Zeit des Jahres, sondern für den Einzelhandel auch die umsatzstärkste Periode des gesamten Jahres. Allerlei Weihnachtsgeschenke treiben die Umsätze in die Höhe und machen in vielen Branchen sogar 25 Prozent des Jahresumsatzes aus(1). Folglich lohnt es sich für Unternehmen, ganz besonders im E-Commerce Sektor, die Absätze in dieser Phase des Jahres noch weiter zu stimulieren. Online Shops wie Amazon, Redcoon und Superdry machen vor, wie ein verlängertes Rückgaberecht zum Umsatzbooster werden kann.
Flexibilität bei den Weihnachtseinkäufen
Das Problem zu Weihnachten ist altbekannt: für Familie, Freunde und mitunter Kollegen müssen viele Weihnachtsgeschenke gekauft werden, die den Beschenkten idealerweise auch gefallen sollten. Zusätzlich gilt es kurzfristiges Shopping in der direkten Vorweihnachtszeit zu vermeiden, dennoch aber von günstigen Angeboten und einer großen Auswahl zu profitieren. Um Kunden das Kaufen der Geschenke zu erleichtern, haben die oben genannten Online Shops ein verlängertes Rückgaberecht als Marketingmaßnahme implementiert. So können Kunden alle wichtigen Geschenke schon Wochen vor Weihnachten kaufen, ohne aber auf das 14-tägige Rückgaberecht angewiesen zu sein. Die verlängerte Rückgabeperiode garantiert Käufern und Beschenkten, dass unpassende (oder kaputte) Geschenke auch nach Weihnachten noch problemlos umgetauscht/retourniert werden können.
Online Shops können sich mit dem verlängerten Rückgaberecht einen direkten Vorteil gegenüber der den Mitbewerbern verschaffen und zugleich die Umsätze stimulieren. Das verlängerte Rückgaberecht macht das Weihnachtsshopping wesentlich attraktiver, da Kunden im Notfall zumindest die Möglichkeit einer Retoure haben und daher wesentlich flexibler einkaufen können. Für Unternehmen hat die Verlängerung aber auch logistische Vorteile: statt kurz vor Weihnachten in unzähligen Bestellungen nahezu „unterzugehen“, ziehen sich die Weihnachtsbestellungen so über einen größeren Zeitraum, wodurch eine logistisch einfachere Abwicklung bewerkstelligt wird. Zusätzlich minimieren Unternehmen zumindest ansatzweise die Gefahr in eine Versand- und Transportmisere zu geraten.
Temporärer USP zu Weihnachten
Online Shops können mit dem verlängerten Rückgaberecht als neu ergründeten USP werben und direkte Mitbewerber effizient ausstechen. Zudem besteht nach einer aktuellen Studie der Beratungsinitiative E-Commerce-Center Handel ein direkter Bedarf für die Verlängerung: rund zwei Drittel aller Kunden wünschen ausdrücklich eine Verlängerung, um im Weihnachtsgeschäft flexibler einkaufen zu können. Im Gegenzug gaben aber 77,2 Prozent der Händler an, dass sie kein verlängertes Rückgaberecht implementieren möchten. Der Grund hierfür liegt in der erhöhten Wahrscheinlichkeit der Retouren. Unternehmen befürchten, dass Kunden das Rückgaberecht rege nutzen werden, wenn es erst einmal künstlich verlängert wurde. Das könnte bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu Liquiditätsproblemen führen, auch die Lagerhaltung würde durch die Verlängerung verkompliziert werden. Branchenriesen wie Amazon können derartige Umstände wesentlich einfacher bewältigen als ein kleines Unternehmen mit einer Handvoll Mitarbeiter und wesentlich geringfügiger ausgeprägten Kapitalströmen.
Dennoch sollten sich Händler intensiv mit einer Verlängerung der gesetzlich vorgeschriebenen Frist beschäftigen. Die genannten Vorteile treffen in nahezu jeder Branche zu, zudem können derartige Maßnahmen über Newsletter effizient kommuniziert werden. So können kleinere Shops, denen die Marge für große Rabatt- und Gutscheinaktionen fehlt, zumindest ein kleines Präsent gegenüber ihren Kunden anbieten und dadurch das Verhältnis zu Stammkunden intensivieren. Ebenso lassen sich durch eine breitangelegte Marketingkampagne, die das verlängerte Rückgaberecht bewirbt, womöglich viele Neukunden gewinnen.
Quelle:
(1) http://de.wikipedia.org/wiki/Weihnachtsgesch%C3%A4ft